Vor dem 10.09.2008 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2013 absolviert sein (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o. a. Führerscheinklassen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.
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Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer/innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Module
Modul 5 - Fahrgastsicherheit und Gesundheit
- Die eigene Sicherheit und Gesundheit: Stress, Ernährung, Alkohol
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sicherheitsausstattung in Bussen
- Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
- Fahrgastsicherheit durch richtige Einschätzung der Fahrzeugeigenschaften
Rechtliche Grundlagen
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV).
Dauer
7 Zeitstunden pro Modul
Kosten
135,00 EUR pro Person
Veranstaltungsort
3G Europäische Kompetenzzentrum Ladungssicherung
Für Ihre Verpflegung ist bestens gesorgt.
Hinweise
Fördergelder: Können unter bestimmen Voraussetzungen beantragt werden.


