Vor dem 10.09.2008 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2013 absolviert sein (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o. a. Führerscheinklassen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.
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Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer/innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Module
Modul 1 - Eco-Training
- Spezifische Verbrauchskurven von Motoren
- Arten von Kraftstoffen
- Abgasnachbehandlung
- Optimale Nutzung des Drehzahlmessers
- Technische Wartung
- Getriebewahl
- Einsetzen von Geschwindigkeitsregelanlagen
- Analyse der Fahrwiderstände
- Wirtschaftliche Fahrweise
Modul 2 - Markt und Image
- Verkehrsmarkt in Deutschland
- Image - mehr als ein Bild
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
- Der/die Fahrer/in als Repräsentantin des Unternehmens
- Vorschriften für die Beförderung bestimmter Personengruppen
- Umgang mit Konflikten
- Qualitätssicherung
- Folgen eines Rechtsstreits
Modul 3 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Erhöhung der Fahrsicherheit durch lebenslanges Lernen
- Richtiges Einschätzen einwirkender Kräfte und der Ladung
- Unfallvorbeugung durch richtiges Handeln und vorausschauendes Fahren
- Sicherheitssysteme zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit
- Richtiges Verhalten in besonderen Verkehrssituationen
- Ahndung von Fehlverhalten
Modul 4 - Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
- Sozialvorschriften und digitales Kontrollgerät
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Richtiges Einschätzen von Notfällen
Modul 5 - Fahrgastsicherheit und Gesundheit
- Die eigene Sicherheit und Gesundheit: Stress, Ernährung, Alkohol
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sicherheitsausstattung in Bussen
- Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
- Fahrgastsicherheit durch richtige Einschätzung der Fahrzeugeigenschaften
Rechtliche Grundlagen
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV).
Dauer
7 Zeitstunden pro Modul
Kosten
650,00 EUR pro Person
Veranstaltungsort
3G Europäische Kompetenzzentrum Ladungssicherung
Für Ihre Verpflegung ist bestens gesorgt.
Hinweise
Fördergelder: Können unter bestimmen Voraussetzungen beantragt werden.


