Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.
Zielgruppe
(Berufs-) Kraftfahrer/innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Module
Modul 3 - Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
- Gefahrenpotenzial im Berufsalltag
- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
- Vermeiden von Gefahrensituationen
- Assistenzsysteme
- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen
Rechtliche Grundlagen
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV).
Termine
- 05.06.2013
Dauer
7 Stunden pro Modul
Kosten
135,00 EUR pro Person
Veranstaltungsort
3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung.
Für Ihre Verpflegung ist bestens gesorgt.
Hinweise
Fördergelder: Können unter bestimmen Voraussetzungen beantragt werden


